Mit dem Kabinettsbeschluss vom 23.02.2022
hat die Bundesregierung eine einmalige
gesetzliche Erhöhung des Mindestlohnes auf
zwölf Euro brutto die Stunde auf den Weg ge-
bracht.
Dieses zentrale Anliegen der Bundesregierung ist nun umgesetzt und tritt zum 01.10.2022 in Kraft.