News: Zurückgezahlte Erstattungszinsen als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

01.12.2023
Wenn Erstattungszinsen zur Einkommensteuer
zugunsten des Steuerpflichtigen festgesetzt
und an ihn ausgezahlt werden und der Steuer-
pflichtige diese Zinsen aufgrund einer erneuten
Zinsfestsetzung an das Finanzamt zurückzahlt,
kann die Rückzahlung zu negativen Einnahmen
aus Kapitalvermögen führen.

So entschied der Bundesfinanzhof. Das Entstehen negativer Einnahmen setzt voraus, dass die vom Steuerpflichtigen aufgrund der erneuten Zinsfestsetzung zu zahlenden Zinsen auf denselben Unterschiedsbetrag und denselben Verzinsungszeitraum entfallen wie die aufgrund der früheren Zinsfestsetzung erhaltenen Erstattungszinsen.

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