News: Wegfall der Mitteilungsfiktion

01.06.2022
Mit Wirkung zum 01.08.2021 ist die Melde-
fiktion weggefallen und das Transparenzre-
gister zum Vollregister erstarkt. Dies hat zur
Folge, dass zuvor entbehrliche Mitteilungen
nun erforderlich werden. Als Erleichterung
hat der Gesetzgeber für Vereinigungen, die
bis zum 31.07.2021 von einer Mitteilungs-
pflicht befreit waren, Übergangsfristen
normiert.

Demnach müssen:

- Aktiengesellschaften, SE und Kommanditgesellschaften auf Aktien bis spätestens 31.03.2022

- Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, europäische Genossenschaften oder Partnerschaften bis spätestens 30.06.2022 und

- alle anderen Mitteilungspflichtigen bis spätestens 31.12.2022 ihre Mitteilung vornehmen. Achtung: Gemäß den Nebenbestimmungen bei gewährten Coronahilfen sind die tatsächlichen Eigentümerverhältnisse der Antragsteller durch Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister aufzunehmen. Diese Verpflichtung ist bis spätestens zur Einreichung der Schlussabrechnung zu erfüllen. Falls der Verpflichtung zur Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister nicht nachgekommen wurde, sind die Überbrückungshilfen in voller Höhe zurückzuzahlen.

Beraten lassen
Gute Entscheidung. Wie können wir weiter helfen?
Ich erkläre meine Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung. *
Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder aus.