News: Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen Mobiltelefons steuerfrei

01.04.2023
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden,
ob stets von einem rechtlichen Gestaltungs-
missbrauch auszugehen ist, wenn der Arbeit-
nehmer sein Handy an seinen Arbeitgeber zu
einem Kaufpreis von 1 Euro verkauft und der
Arbeitgeber anschließend im Rahmen eines
Vertrages das Handy dem Arbeitnehmer auch
zur privaten Nutzung wieder zur Verfügung
stellt und die entstehenden Kosten für den
privaten Mobilfunkvertrag übernimmt.

Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind für die Besteuerung unbeachtlich. Empfangsbedürftige Willenserklärungen, die mit Einverständnis des Erklärungsempfängers nur zum Schein abgegeben werden, sind nach dem BGB nichtig. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn sich die Vertragsbeteiligten über den Scheincharakter des Rechtsgeschäfts einig sind und das Vereinbarte nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien keine Geltung haben soll. Folglich ist kein Scheingeschäft gegeben, wenn der von den Vertragsbeteiligten erstrebte Rechtserfolg gerade die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts voraussetzt. So verhielt es sich auch im Streitfall.

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