News: Verwendung eines neu erworbenen Pkw teils für steuerpflichtige, teils für steuerfreie Umsätze - Vorsteueraufteilung nicht nach Umsatzschlüssel

01.05.2023
Wird ein Pkw nach der Anschaffung teils
zur Erzielung steuerpflichtiger und teils
zur Erzielung steuerfreier Umsätze ver-
wendet, ist die Vorsteueraufteilung für
den Pkw auf Grundlage der Fahrleistung
des Pkw vorzunehmen. Eine Aufteilung
im Verhältnis der auf die steuerpflich-
tigen bzw. steuerfreien Umsätze ent-
fallenden Fahrleistungen führt laut
Finanzgericht Baden-Württemberg zu
einer präziseren wirtschaftlichen Zu-
rechnung als der Umsatzschlüssel.

Wenn eine Unternehmerin den neuen Pkw kurz vor Jahresende (hier: November) erworben und im Jahr der Anschaffung des Pkw bereits zuvor einen anderen „funktionsgleichen” Pkw für die gleichen Umsätze genutzt hat, ist für die Vorsteueraufteilung auf die tatsächliche Verwendung sowohl des alten als auch des neuen Pkw im gesamten Kalenderjahr und somit auf die Gesamtfahrleistung im gesamten Kalenderjahr abzustellen.

Wenn der neu angeschaffte Pkw ab der Anschaffung bis zum Jahresende in einem anderen Umfang als bei der Vorsteueraufteilung beim Kauf auf Basis der Gesamtfahrleistung für das Kalenderjahr ermittelt für steuerpflichtige bzw. steuerfreie Umsätze genutzt wird, ist insoweit eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen. Es kann jedenfalls in Fällen, bei denen ein bereits vorhandenes Wirtschaftsgut durch ein funktionsgleiches ausgetauscht wird, zu einem Nebeneinander der Anwendung von Vorsteuerabzugsausschluss und zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs kommen.

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