News: Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

01.06.2024
Aufwendungen von mehr als 110 Euro
je Beschäftigten für eine betriebliche
Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vor-
teil in der Sozialversicherung beitragspflichtig,

wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. Das Bundessozialgericht hat der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Recht gegeben und die gegenteiligen Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben.

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