News: Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks - Stundung der Kaufpreisforderung bei Ratenzahlungsabrede als Einräumung eines Darlehens

01.12.2024
Die Stundung der Kaufpreisforderung
aus der Veräußerung eines zum Privat-
vermögen gehörenden Grundstücks
im Wege einer Ratenzahlungsabrede
ist als Einräumung eines Darlehens zu
qualifizieren, welches zu Einkünften
aus Kapitalvermögen (gemäß § 20
Abs. 1 Nr. 7 EStG) führen kann.

Dies gilt auch dann, wenn die Vertragsparteien eine Verzinsung ausdrücklich ausgeschlossen haben. So entschied das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (Az. 4 K 34/24). 

Hinweis: Das Problem in derart gelagerten Fällen besteht darin, dass die Ratenzahlungen (Kaufpreisraten) in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufzuteilen sind, was zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führt. Die Besonderheit im Urteilsfall ist, dass der Zins- bzw. Kaufpreisvorteil aus der Ratenzahlungsabrede verschenkt wurde und die Schen-kung als freigebige Zuwendung im Sinne des § 7 Abs. 1 ErbStG zu qualifizieren ist. Somit tritt die Ertragsbesteuerung des Zinsanteils rechtssystematisch zurück.

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