News: Überprüfung der Steuerbegünstigung von Vereinen - Finanzämter informieren über Abgabepflicht

01.06.2026
Viele Vereine könnten demnächst vom
Finanzamt ein Informationsschreiben zur
Abgabe der Steuererklärungen erhalten,
da das Finanzamt in der Regel alle drei
Jahre überprüft, ob Vereine und andere
Organisationen (z. B. Stiftungen), die
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche
Zwecke verfolgen (z. B. Sport- und Musik-
vereine, Fördervereine von Schulen oder
Kindertagesstätten, Naturschutzvereine
usw.), in der zurückliegenden Zeit mit ihren
Tätigkeiten die Voraussetzungen für die
Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbe-
steuer erfüllt haben.

Zu diesem Zweck müssen die Vereine bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung (Vordruck „KSt 1“ mit der „Anlage Gem“) sowie u. a. Kopien ihrer Kassenberichte und Tätigkeits- bzw. Geschäftsberichte abgeben.

  • Da der Prüfungszeitraum nicht bei allen Vereinen zum gleichen Zeitpunkt endet, sind
    von der jetzt beginnenden Überprüfung nicht sämtliche Vereine betroffen. Viele
    werden jedoch ein Anschreiben des Finanzamtes erhalten, welches über die
    Abgabepflicht der Unterlagen informiert.
  • Steuerbegünstigte Vereine, die keine steuerliche Beratung haben, müssten dann ihre
    Steuererklärung bis zum 31.07.2026 einreichen.
  • Es kann ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden, wenn Vereine nicht in
    der Lage sind, diese Frist einzuhalten. Über den Antrag entscheidet das für den
    Verein örtlich zuständige Finanzamt nach allgemeinen Grundsätzen.
  • Die Steuererklärungen sind grundsätzlich elektronisch über das Online-Portal „Mein ELSTER“ zu übermitteln.

    Vereinfachte Überprüfung der Steuerbefreiung

    Wurden im Prüfungszeitraum nur geringe Einnahmen erzielt (insbesondere
    steuerpflichtige Umsätze von weniger als 25.000 Euro pro Jahr), kann eine vereinfachte
    Überprüfung der Steuerbefreiung erfolgen. Hierfür muss zwingend der Vordruck
    „Anlage zur Gemeinnützigkeitserklärung“ ("Gem 1 - Anlage") vollständig ausgefüllt
    und zusätzlich zur Körperschaftsteuererklärung (Vordruck „KSt 1“ und „Anlage Gem“)
    eingereicht werden.
    In diesem Fall müssen Kassenberichte oder sonstige Unterlagen und Belege über die
    Einnahmen und Ausgaben zunächst nicht eingereicht werden. Geschäfts- oder
    Tätigkeitsberichte etc. müssen jedoch stets abgegeben werden. Diese Unterlagen sowie
    der Vordruck „Gem 1 - Anlage“ können über ELSTER an das zuständige Finanzamt
    übermittelt werden. Hierzu steht das Formular "Belegnachreichung zur
    Steuererklärung" zur Verfügung. Diese Unterlagen können auch in Papierform beim
    Finanzamt eingereicht werden.

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