Zu diesem Zweck müssen die Vereine bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung (Vordruck „KSt 1“ mit der „Anlage Gem“) sowie u. a. Kopien ihrer Kassenberichte und Tätigkeits- bzw. Geschäftsberichte abgeben.
Die Steuererklärungen sind grundsätzlich elektronisch über das Online-Portal „Mein ELSTER“ zu übermitteln.
Vereinfachte Überprüfung der Steuerbefreiung
Wurden im Prüfungszeitraum nur geringe Einnahmen erzielt (insbesondere
steuerpflichtige Umsätze von weniger als 25.000 Euro pro Jahr), kann eine vereinfachte
Überprüfung der Steuerbefreiung erfolgen. Hierfür muss zwingend der Vordruck
„Anlage zur Gemeinnützigkeitserklärung“ ("Gem 1 - Anlage") vollständig ausgefüllt
und zusätzlich zur Körperschaftsteuererklärung (Vordruck „KSt 1“ und „Anlage Gem“)
eingereicht werden.
In diesem Fall müssen Kassenberichte oder sonstige Unterlagen und Belege über die
Einnahmen und Ausgaben zunächst nicht eingereicht werden. Geschäfts- oder
Tätigkeitsberichte etc. müssen jedoch stets abgegeben werden. Diese Unterlagen sowie
der Vordruck „Gem 1 - Anlage“ können über ELSTER an das zuständige Finanzamt
übermittelt werden. Hierzu steht das Formular "Belegnachreichung zur
Steuererklärung" zur Verfügung. Diese Unterlagen können auch in Papierform beim
Finanzamt eingereicht werden.