News: Reservierungsgebühr bei Grundstückskauf muss notariell beurkundet werden

01.03.2022
Wenn ein Grundstückseigentümer mit einem Kaufinteressenten eine Reservierungsgebühr vereinbart, muss diese Vereinbarung notariell beurkundet wer-den. Geschieht dies nicht, ist die Reservierungsverein-barung gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch form-unwirksam und es kann ein Anspruch auf Rückerstattung der Reservierungsgebühr bestehen. So entschied das Landgericht Köln.
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