News:Reservierungsgebühr bei Grundstückskauf muss notariell beurkundet werden
01.03.2022
Wenn ein Grundstückseigentümer mit einem Kaufinteressenten eine Reservierungsgebühr vereinbart, muss diese Vereinbarung notariell beurkundet wer-den. Geschieht dies nicht, ist die Reservierungsverein-barung gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch form-unwirksam und es kann ein Anspruch auf Rückerstattung der Reservierungsgebühr bestehen. So entschied das Landgericht Köln.