News: Mieterhöhungserklärung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen - Einzel-Aufstellung aller Kosten nicht notwendig

01.03.2023
Eine Vermieterin hatte die Erhöhung
der Miete mit dem Einbau einer neuen
Zentralheizunganlage sowie einer
Wärmedämmung begründet. Sie hän-
digte der Mieterin eine tabellarische
Aufstellung der Maßnahmen und deren
Gesamt- sowie Instandsetzungskosten
aus.

Die Klägerin lehnte die Zahlung der geforderten Mieterhöhung aus formellen Gründen ab. Der Bundesgerichtshof hielt es jedoch für ausreichend, wenn Vermieter in der Erhöhungserklärung die Gesamtkosten einer Modernisierungsmaßnahme sowie die in Abzug gesetzten Kosten für dadurch eingesparte Instandsetzungsmaßnahmen angeben. Die detaillierte Aufstellung der Posten und Gewerke ist hier nicht nötig gewesen. 

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