News: Lieferung von Strom an Mieter

01.07.2022
Die Lieferung von durch eine Photovoltaik-
anlage auf dem Miethaus mit Batterie-
Speicher erzeugtem Strom an die Mieter hält
das Finanzgericht Niedersachsen jedenfalls
für steuerpflichtig.

Dies gilt zumindest dann, wenn darüber eine selbstständige, nicht mit dem Mietvertrag gekoppelte Vereinbarung besteht, der Strom-verbrauch durch Zähler individuell abgerechnet wird und den Mietern die Möglichkeit offensteht, den Strom auch anderweitig zu beziehen.

Hinweis
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Energielieferungen, die im Zusammenhang mit steuerfreien Wohnungsvermietungen erfolgen, schlechthin umsatzsteuerpflichtige selbstständige Leistungen sind.

 

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