Mit einer am 09.02.2022 vom Kabinett beschlossenen Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen wurde die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld befristet bis zum 30.06.2022 auf bis zu 28 Monate verlängert. Da Betriebe, die seit Anfang der Pandemie im März 2020 durchgehend in Kurzarbeit sind, die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von derzeit 24 Mona-ten schon im Februar 2022 ausschöpfen, soll die Verlängerung der Bezugsdauer rückwirkend zum 01.03.2022 in Kraft treten.
Zusätzlich werden von den bisherigen pandemiebedingten Sonderregelungen bis zum 30.06.2022 fort-geführt:
Die Sozialversicherungsbeiträge sollen den Arbeitgebern nach dem 31.03.2022 weiter zur Hälfte erstattet werden, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird.
Mit der Fortführung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld soll sichergestellt werden, dass Beschäftigungsverhältnisse auch im 2. Quartal stabilisiert sowie Arbeitslosigkeit und Insolvenzen vermieden werden können.
Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben am 16.02.2022 einen Gesetzentwurf vor-gelegt. Am 18.02. wurde das Gesetz vom Bundestag beschlossen.