News: Künstlersozialabgabe soll 2023 bei 5,0 Prozent liegen

01.09.2022
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
hat die Ressort- und Verbändebeteiligung zur
Künstlersozialabgabe- Verordnung 2023 ein-
geleitet.

Nach der neuen Verordnung wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2023 auf 5,0 Prozent angehoben. Der Künstler-sozialabgabesatz lag seit 2018 - auch während der schwierigen Phase der Corona - Pandemie - unverändert bei 4,2 Prozent.

Beraten lassen
Gute Entscheidung. Wie können wir weiter helfen?
Ich erkläre meine Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung. *
Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder aus.