News:Keine Gewerbesteuer-hinzurechnung für Adresskäufe
01.03.2022
Aufwendungen für die Überlassung von Adressdaten unterliegen nicht der Hinzurechnung nach dem Gewerbesteuergesetz. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht. Die Klägerin habe keine Schutz-rechte erworben, sondern lediglich Inhalte aus Datensammlungen und für deren Verwendung bzw. Nutzung gezahlt. Derartige Nutzungsentgelte unterfielen nicht dem Regelungsinhalt des Gewerbesteuergesetzes.