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Richtig ist:
- Es gibt ein Bundeszentralamt für Steuern. Das Bundeszentralamt mit Hauptsitz in
Bonn hat aber nichts mit der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen zu tun. - Dafür ist nämlich das Bundesamt für Justiz zuständig. Sie bekommen tatsächlich Post
von dieser Behörde aus Bonn, wenn ein Bußgeld gegen Sie wegen der (verspäteten)
Veröffentlichung von Jahresabschlüssen festgesetzt wird. - Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbHs, aber auch bestimmte
Personenhandelsgesellschaften wie eine GmbH & Co. KG müssen jährlich
Informationen aus ihrer Rechnungslegung fristgerecht offen- bzw. hinterlegen. - Richtig ist (leider) auch: Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger kostet - und zwar
nicht wenig! So verlangt die amtliche Publikationsplattform bis zu 2,50 Euro-Cent
pro sichtbarem Zeichen, wenn Scans oder Dokumente mit gescannten Bestandteilen
eingereicht werden. Allein für den Posten „Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen“ ist das knapp ein Euro zusätzlich - nur für die Aufbereitung bei der
Publikations-Plattform. - Wenn ein Unternehmen seinen Veröffentlichungspflichten nicht nachkommt, wird
ein Bußgeld von mindestens 2.500 Euro bis zu 25.000 Euro festgesetzt - und das
kann die Behörde vollstrecken lassen.
Betrüger nutzen jedoch scheinbar oft das Halbwissen über die Pflichten und die Sanktionen aus. Verbreitet sind betrügerische Zahlungsaufforderungen wegen einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger - offenbar mit dem Absender „Bundesamt der Justiz“, manchmal auch mit Bußgeld-Androhung.
Hinweis
Wenn eine Rechnung von einer dubiosen Quelle kommt, ist es im Zweifel besser, beim Spezialisten in Sachen Rechnungslegung nachzufragen.