News: Jahresabschlüsse von Unternehmen: Vorsicht bei „Fake- Zahlungsaufforderungen“

01.06.2026
Das Bundeszentralamt für Steuern und das
Bundesamt für Justiz warnen immer wieder
vor betrügerischen E-Mails mit Zahlungsauf-
forderungen. Unternehmen hätten angeblich
ihre Jahresabschlüsse nicht veröffentlicht
und sollten jetzt an die angegebene Bankver-
bindung überweisen.

Tun Sie es nicht! Klicken Sie nicht auf irgendwelche Links! Öffnen Sie keine Anhänge! Auch, wenn viel Druck gemacht wird.

Richtig ist:

  • Es gibt ein Bundeszentralamt für Steuern. Das Bundeszentralamt mit Hauptsitz in
    Bonn hat aber nichts mit der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen zu tun.
  • Dafür ist nämlich das Bundesamt für Justiz zuständig. Sie bekommen tatsächlich Post
    von dieser Behörde aus Bonn, wenn ein Bußgeld gegen Sie wegen der (verspäteten)
    Veröffentlichung von Jahresabschlüssen festgesetzt wird.
  • Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbHs, aber auch bestimmte
    Personenhandelsgesellschaften wie eine GmbH & Co. KG müssen jährlich
    Informationen aus ihrer Rechnungslegung fristgerecht offen- bzw. hinterlegen.
  • Richtig ist (leider) auch: Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger kostet - und zwar
    nicht wenig! So verlangt die amtliche Publikationsplattform bis zu 2,50 Euro-Cent
    pro sichtbarem Zeichen, wenn Scans oder Dokumente mit gescannten Bestandteilen
    eingereicht werden. Allein für den Posten „Forderungen aus Lieferungen und
    Leistungen“ ist das knapp ein Euro zusätzlich - nur für die Aufbereitung bei der
    Publikations-Plattform.
  • Wenn ein Unternehmen seinen Veröffentlichungspflichten nicht nachkommt, wird
    ein Bußgeld von mindestens 2.500 Euro bis zu 25.000 Euro festgesetzt - und das
    kann die Behörde vollstrecken lassen.

Betrüger nutzen jedoch scheinbar oft das Halbwissen über die Pflichten und die Sanktionen aus. Verbreitet sind betrügerische Zahlungsaufforderungen wegen einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger - offenbar mit dem Absender „Bundesamt der Justiz“, manchmal auch mit Bußgeld-Androhung.

Hinweis
Wenn eine Rechnung von einer dubiosen Quelle kommt, ist es im Zweifel besser, beim Spezialisten in Sachen Rechnungslegung nachzufragen.

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