News: Grunderwerbsteuer bei Grundstücksveräußerung unter Nießbrauchsvorbehalt

01.03.2023
Wenn der Grundstückskäufer ohne ang-
messene Vergütung dem Verkäufer (oder
einem Dritten) Nutzungsrechte an dem
Grundstück (Nießbrauchs- und Wohnungs-
rechte) belasse, liege darin ein geldwerter
Vorteil, den der Käufer für den Erwerb der
Sache hingebe und der deshalb in die
grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrund-
lage einzubeziehen sei.

Dies entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg. Wenn jedoch der Grundstücksverkäufer die vorbehaltenen Nutzungen angemessen vergütet, liegt in der Nutzungsüberlassung keine Gegenleistung für das Grundstück i. S. Grunderwerbsteuergesetzes. Ob sich der Verkäufer Nutzungen ohne angemessenes Entgelt vorbehalten hat, ist durch Auslegung des Kaufvertrags zu ermitteln.

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