News: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Trennungsjahr bei Einzelveranlagung

01.06.2022
Der Kläger ist Vater zweier Kinder, die
im Streitjahr noch nicht volljährig waren.
Die Mutter der Kinder zog im Streitjahr
unterjährig aus dem gemeinsamen Haus
halt aus. Der Vater lebte danach allein in
dem Haushalt mit den beiden Kindern. In
seiner Einkommensteuererklärung bean-
tragte der Kläger den zeitanteiligen Abzug
des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
sowie den Erhöhungsbetrag für ein weiteres
Kind anteilig für das Trennungsjahr. Er wurde
einzeln zur Einkommensteuer veranlagt.
Das Finanzamt gewährte den Entlastungs-
betrag für Alleinerziehende jedoch nicht.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann auch im Trennungsjahr zeitanteilig gewährt werden, wenn die Ehegatten nicht gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden. Zudem darf der jeweilige Ehegatte nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person leben. So entschied der Bundesfinanzhof.

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