News: Eintragungspflicht für (fast) alle Unternehmen im Transparenzregister

01.11.2023
Fast alle Unternehmen sind seit dem
01.08.2021 eintragungs- und melde-
pflichtig gegenüber dem Transparenz-
register. Sofern Eintragungen noch nicht
erfolgt sind, sollten diese dringend nach-
geholt werden. Ansonsten drohen Buß-
gelder. Hierauf weist das Bundesfinanz-
ministerium in einem Verbändeanschreiben
erneut hin.

Betroffen sind alle juristischen Personen des Privatrechts (z. B. AG, GmbH und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)) und eingetragenen Personengesellschaften (z. B. OHG, KG, PartG) sowie auch nichtrechtsfähige Stiftungen, Trusts und vergleich-bare Vereinigungen. 

Nicht betroffen sind derzeit Einzelunternehmen, eingetragene Kaufleute (e. K.) und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), wobei letztere durch die Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) ab dem 01.01.2024 teilweise eintragungspflichtig werden. Mit dem MoPeG können sich GbRs in ein neu zu schaffendes Gesellschaftsregister eintragen. Damit wird die GbR in der Form der sog. „eGbR“ zu den eingetragenen Personengesellschaften gehören und als solche ebenfalls in das Transparenzregister einzutragen sein. Die Übergangsfristen sind mittlerweile abgelaufen,  d. h. alle Betroffenen müssen aktiv werden, unabhängig davon, ob sich die Angaben bereits aus anderen öffentlichen Registern (z. B. Handels-, Genossenschafts-, Partnerschaftsregister) ergeben.

 

 

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