Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets vom 03.09.2022. Grundlage ist die Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, die in das parlamentarische Verfahren des „Gesetzes zur temporären Senkung des
Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ eingebracht werden soll.
Eckpunkte der Regelung sind unter anderem:
Zudem wird die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung dahingehend ergänzt, dass die Inflationsausgleichsprämie bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet wird.