News: Dezember-Entlastung für Gas- und Wärmekunden kommt

01.12.2022
Am 14.11.2022 hat der Bundesrat die
Dezember-Soforthilfen für Letztver-
braucher von Erdgas und Kunden von
Wärme gebilligt, die der Bundestag am
10.11.2022 beschlossen hatte. Das
Gesetz kann daher nach Unterzeich-
nung durch den Bundespräsidenten
und direkt am Tag nach der Verkün-
dung im Bundesgesetzblatt in Kraft
treten.

Haushaltskunden und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1.500 Megawattstunden Gas werden durch die ein-malige Soforthilfe von den dramatisch gestiegenen Kosten entlastet - als Überbrückung, bis im nächsten Jahr die geplante  Gaspreis-bremse wirkt. Unabhängig vom Jahresverbrauch hilfeberechtigt sind unter anderem Pflege-, Rehabilitations- und Forschungseinrich-tungen, Kindertagesstätten, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Für die Betroffenen entfällt die Pflicht, die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen für den Monat Dezember zu leisten. Bei der Wärmeversorgung erfolgt die Entlastung durch eine pauschale Zahlung, die sich im Wesentlichen an der Höhe des im September gezahlten Abschlags bemisst.

Für Mieter, die keine eigenen Verträge mit den Energielieferanten haben, sondern über Nebenkostenabrechnungen betroffen sind, sind differenzierte Sonderregeln je nach Vertragsgestaltung gegenüber der Vermieterseite vorgesehen. Ziel ist es, auch diese Haushalte zeitnah von den Kostensteigerungen zu entlasten.

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