News: Bundesregierung einigt sich auf neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen

01.05.2023
Die Bundesregierung hat sich am 19.04.2023
auf ein neues Förderkonzept zum erneuerbaren
Heizen verständigt.

Mit dem Gesetzentwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird der verbindliche Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen gesetzlich verankert. D. h. konkret, dass ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Daher wird in der Folge auch die Förderung angepasst.

Das Gebäudeenergiegesetz wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet.

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