News: Bundesrat stimmt weiteren Corona-Steuerhilfen zu

01.07.2022
Der Bundesrat hat am 10.06.2022 zahlreichen
steuerrechtlichen Maßnahmen zur Bewälti-
gung der Corona-Krise zugestimmt, die der
Bundestag am 19.05. unter Berücksichtigung
von Beschlussempfehlungen des Finanzaus-
schusses, beschlossen hat. Das Vierte Corona-
Steuerhilfegesetz wird nun über die Bundes-
regierung dem Bundespräsidenten zur Unter-
schrift zugeleitet und anschließend im Bundes-
gesetzblatt verkündet.

In Kraft treten können dann die Verlängerung der Steuerbefreiung für Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2022, die Verlängerung der Homeoffice-Pauschale bis zum 31.12.2022, die Verlängerung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter um ein Jahr, der erweiterte Verlustrücktrag aus 2022 und 2023 mit dauerhaft zweijährigem Rücktragszeitraum, die Verlängerung der Reinvestitionsfristen nach § 6b EStG um ein Jahr sowie die Verlängerung der Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG um ein Jahr.

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