News: Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu

01.04.2024
Zusammenfassender Überblick über die wichtigsten Regelungen des Wachstumschancengesetzes (WCG):

Einführungszeitpunkt E-Rechnung zum 01.01.2025, allgemeiner Übergangszeitraum bis 31.12.2026, Übergangszeitraum für kleine Unternehmen bis 31.12.2027 

E-Rechnungsformate: Neben X-Rechnung/ZUGFeRD werden auch EDI-Formate zugelassen, sofern eine der Richtlinie 2014/55/EU vom 16.04.2014 entsprechende Extraktion der Daten möglich ist 

Degressive AfA für Wohngebäude 5 % mit Baubeginn ab 01.10.2023 befristet auf 6 Jahre (= bis einschl. 30.09.2029) 

Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter begrenzt auf den Zeitraum von 01.04.2024 bis 31.12.2024 und Begrenzung auf höchstens das 2-fache der linearen AfA und 20 % 

Erhöhung des Schwellenwerts für die Mindestbesteuerung beim Verlustvortrag auf 70 % für vier Jahre (=VZ 2024 bis 2027) 

Sonder-AfA für Betriebe mit Gewinn bis 200.000 Euro im VJ in Höhe von 40 % der Investitionskosten ab Anschaffung 01.01.2024 

Anhebung Pauschbetrag Berufskraftfahrer ab VZ 2024 auf 9 Euro 

Anhebung Abzugsgrenze für Geschenke auf 50 Euro ab 01.01.2024 

Erhöhung Bruttolistenpreis für E-Fahrzeuge auf 70.000 Euro, Anschaffung ab 01.01.2024 

Bewertung Einlage junger Wirtschaftsgüter mit (fortgeführten) AHK nur bei Herkunft aus Privatvermögen ab VZ 2024 

Anhebung Freigrenze private Veräußerungsgeschäfte auf 1.000 Euro ab 01.01.2024

Verbesserung Thesaurierungsbegünstigung 

Wegfall Fünftelregelung ab VZ 2025

Weitere Regelungen zum Zuwendungsempfängerregister, gilt ab dem Tag nach der Verkündung des WCG 

Option Körperschaftsbesteuerung, gilt ab dem Tag nach der Verkündung des WCG 

Umsatzsteuerbefreiung Verfahrenspfleger und Verfahrensbeistände ab 01.04.2024

Klarstellende Formulierung, dass § 12 Abs. 2 Nr. 8a Satz 3 UStG nur auf Leistungen von Zweckbetrieben nach §§ 66 bis 68 AO anzuwenden ist, gilt ab dem Tag nach der Verkündung des WCG 

Anhebung Grenze umsatzsteuerliche Ist-Versteuerung auf 800.000 Euro, ab 01.01.2024 

Anhebung Grenze Buchführungspflicht (Gewinn 80.000 Euro, Umsatz 800.000 Euro), gilt für Wirtschaftsjahr mit Beginn ab 01.01.2024 

Anhebung Grenze Aufbewahrungspflicht bei Überschusseinkünften auf 750.000 Euro ab VZ 2027 

Anhebung Schwellenwert vierteljährliche USt-VA auf 2.000 Euro, ab VZ 2025 

Aufhebung der Pflicht zur Abgabe von USt-Jahreserklärungen für Kleinunternehmer ab VZ 2024

Verbesserungen des Forschungszulagengesetz, u. a. maximale Bemessungsgrundlage 10 Mio. Euro, gilt ab dem Tag nach der Verkündung des WCG 

Regelungen zum Digitalen Verfahren zur Ermittlung der Kinderanzahl im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung (mit Folgeänderungen im Lohnsteuerabzugsverfahren) eingeführt, ab 01.01.2024 

Vereinfachung von Besteuerung in „ausländischen Homeoffice-Fällen“, ab 01.01.2024

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