News: Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungs- rechengrößen 2024

01.11.2023
Das Bundeskabinett hat am 11.10.2023 die
Verordnung über die Sozialversicherungs-
rechengrößen 2024 beschlossen. Bevor diese
im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss
der Bundesrat ihr noch zustimmen.

Große Bedeutung für viele Werte in der Sozialversicherung hat die Bezugsgröße - unter anderem für die Festsetzung der Mindest-beitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetz- lichen Krankenversicherung oder für die Beitragsberech-nung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Bezugsgröße steigt im Jahr 2024 auf 3.535 Euro/Monat (2023: 3.395 Euro/Monat); die Bezugsgröße (Ost) auf 3.465 Euro/Monat (2023: 3.290 Euro/Monat).

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erhöht sich auf 7.550 Euro/Monat (2023: 7.300 Euro/Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 7.450 Euro/Monat (2023: 7.100 Euro/Monat).

Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) beträgt im Jahr 2024 69.300 Euro (2023: 66.600 Euro). Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 62.100 Euro jährlich (2023: 59.850 Euro) bzw. 5.175 Euro monatlich (2023: 4.987,50 Euro).

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