News: Arbeitnehmer müssen in ihrer Freizeit Dienstplananweisungen für den Folgetag zur Kenntnis nehmen

01.02.2024
Arbeitnehmern ist das Lesen einer SMS von
ihrem Arbeitgeber über den Beginn ihrer
zuvor eingeteilten Arbeitsschicht in ihrer
Freizeit zuzumuten. Legt eine Betriebs-
vereinbarung fest, dass Springerdienste
eines Notfallsanitäters vom Arbeitgeber
einen Tag zuvor zu einem bestimmten
Zeitpunkt angewiesen werden, darf der
Beschäftigte eine solche SMS nicht ignorieren.
Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

Im konkreten Fall klagte ein Notfallsanitäter gegen seine Arbeitgeberin. Diese hatte ihn in zwei Fällen  telefonisch und per SMS und in einem Fall auch per  E-Mail nicht erreicht, um ihm mitzuteilen, dass der Dienstplan geändert worden war und er früher erscheinen solle. Der Notfallsanitäter nahm die Nachrichten nicht zur Kenntnis und kam deshalb erst zum ursprünglich geplanten Dienstbeginn. Die Arbeitgeberin wertete das angeblich zu späte Auftauchen jedoch als unentschuldigtes Fehlen und kürzte ihm eine Gutschrift in seinem Arbeitszeitkonto und erteilte ihm zunächst eine Ermahnung und dann eine Abmahnung.

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