News: Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und -erstattungen

01.12.2022
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit
Beschluss vom 08.07.2021 die Verfas-
sungswidrigkeit des bundesgesetzlichen
Zinssatzes von jährlich 6 % für Steuernach-
zahlungen und -erstattungen festgestellt.
Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin
eine verfassungsgemäße Neuregelung
der Verzinsung, rückwirkend ab 01.01.2019,
mit nunmehr 1,8 % pro Jahr beschlossen.

Im November 2022 werden nun die bayerischen Finanzämter aufgrund dieser Gesetzesänderung von Amts wegen rund zwei Millionen geänderte Zinsbescheide in allen offenen Fällen an die betroffenen Bürger übermitteln. Hierfür ist somit kein Antrag erforderlich.  Haben Steuerbürger bereits einen Bescheid mit einer Steuererstattung und einer Zinsfestsetzung unter Anwendung der ursprünglichen 6 % jährlichem Zins erhalten, besteht insoweit in der Regel ein Vertrauensschutz und es ist keine teilweise Rückzahlung des Zinses notwendig. Nur wenn der Zins bislang noch nicht festgesetzt wurde, erfolgt dies nun mit dem neuen Zinssatz von 1,8 %.

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