News: Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2024

01.05.2025
Seit Ausbruch der Corona-Krise wurden
die Abgabetermine für die Einkommen-
steuererklärungen der letzten Jahre durch
die Finanzverwaltung verlängert. Für die
Einkommensteuererklärung 2024 gelten
letztmalig verlängerte, jedoch kürzere Ab-
gabefristen als im letzten Jahr.

Nicht beratene Steuerpflichtige, die ihre Einkommensteuererklärung selbst erstellen, müssen diese bis spätestens 31.07.2025 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt einreichen. Bei der Abgabe über einen Steuerberater verlängert sich die Frist für die Einkommensteuererklärung 2024 bis zum 30.04.2026 (Beraterprivileg). Die verlängerte Abgabefrist bis zum 30.04.2026 gilt für Steuerpflichtige jedoch nur im Zusammenhang mit einem bestehenden Auftrag - eine Vollmacht allein genügt nicht.

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