News: Abfindungszahlung im Scheidungsfall vereinbart - Keine Schenkungsteuer

01.04.2022
Wenn zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen
ihrer Eheschließung umfassend individuell
regeln und sie für den Fall der Beendigung
der Ehe Zahlungen eines Ehepartners in
einer bestimmten Höhe vorsehen, die erst
zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten
sind ("Bedarfsabfindung"), liegt keine
freigebige Zuwendung vor. So entschied
der Bundesfinanzhof.

In einer Zahlung, die für den Fall der Beendigung der Ehe in einer bestimmten Höhe zu zahlen sei, sei eine sog. Bedarfsabfindung zu sehen. Darunter fielen Zahlungen eines Ehepartners an den anderen, die eine bestimmte Höhe vorsehen und erst zu einem bestimmten Zeitpunkt zu leisten seien. Hier liege keine pauschale Abfindung ohne Gegenleistung vor. Wenn ein Ehevertrag geschlossen werde, der alle Scheidungsfolgen regle, dürfe das Finanzamt die Einzelleistungen später nicht der Schenkungsbesteuerung unterwerfen. Werde die Ehe durch Scheidung beendet, erfolge die Zahlung des vorab vereinbarten Betrages in Erfüllung dieser Vereinbarung.

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