News: Ab dem 01.01.2027 müssen alle Arbeitgeber Entgeltunterlagen elektronisch führen

01.10.2026
Die elektronische Führung von Entgelt-
unterlagen ist zwar bereits seit dem
01.01.2022 vorgeschrieben, bislang
konnten sich Arbeitgeber jedoch auf
Antrag von dieser Pflicht befreien lassen
und ihre Unterlagen weiterhin in Papier-
form führen.

Diese Übergangsregelung endet zum 31.12.2026. Mit dem Ende der Übergangsregelung gewinnt die Frage an Bedeutung, ob Entgeltunterlagen vollständig, eindeutig zugeordnet und für Betriebsprüfungen verfügbar sind.

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